Allgemeine

Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Botanitex GmbH, Grünaustrasse 14, 3084 Wabern, Schweiz (“Botanitex”) betreibt eine auf Naturfarben spezialisierte Textilfärberei, den Handel mit Textilien, Farb- und Textilrohstoffen, sowie Beratung und Projektmanagement im Bereich Naturfarben, Textilien, Kreislaufwirtschaft und Landwirtschaft. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten gegenüber den Kunden für alle von Botanitex erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Waren.

2. Vertragsabschluss

Die Kunden akzeptieren diese AGB und ein Vertragsabschluss kommt zustande durch Bestätigung einer Offerte von Botanitex oder Aufgabe einer Bestellung an Botanitex betreffend den Bezug von Dienstleistungen oder Waren. Ein Vertragsabschluss kommt des Weiteren zustande, wenn die Kunden die von Botanitex angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder Waren von Botanitex beziehen, auch ohne entsprechende Offerte von Botanitex und/oder Bestellung durch die Kunden.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF) und exklusive allfällig anwendbarer Steuern. Botanitex behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für die Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

4. Bezahlung

Der in Rechnung gestellte Betrag ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, werden die Kunden abgemahnt. Begleichen die Kunden die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fallen sie automatisch in Verzug und schulden ab dem Zeitpunkt des Verzugs zusätzlich Verzugszinsen auf dem in Rechnung gestellten Betrag in der Höhe von 5%. Botanitex behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrags mit einer allfälligen Forderung der Kunden gegen Botanitex ist nicht zulässig. Botanitex steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungs-erbringung und/oder die Warenlieferung auszusetzen.

5. Leistungsverpflichtung von Botanitex

Botanitex erfüllt die Leistungsverpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung oder Lieferung der vereinbarten Ware. Die gefärbten Textilien werden gewaschen und getrocknet, aber ungebügelt und mit keinem sonstigen Finish versehen, in der Verpackung versendet, in der sie von Botanitex erhalten wurden. Der Versand erfolgt grundsätzlich mit der kostengünstigsten Variante der Schweizerischen Post.

6. Mitwirkungsverpflichtung der Kunden

Die Kunden sind verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Dienstleistungs-erbringung oder Warenlieferung durch Botanitex erforderlich sind, umgehend oder gemäss vereinbartem Rahmen vorzunehmen und umfassend mitzuwirken. Je nach Umständen gehört dazu die Erteilung geeigneter Informationen und das Zurverfügungstellen erforderlicher Unterlagen. Die Kunden sind ausdrücklich für die Berechnung des Einsprungs des Textils durch das Färben und allfällige Anpassung der Grössen verantwortlich.

7. Rücktritt

Beide Partien haben das Recht, jederzeit schriftlich und mit klarer Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Zusätzlich werden die durch den Rücktritt verursachten Kosten und bereits gelieferten Waren in Rechnung gestellt. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Ein Umtausch von Ware wird grundsätzlich ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

Botanitex bemüht sich die gewünschte Färbung so genau, ebenmässig und schonend wie möglich zu erzielen.

Botanitex kann jedoch keine Gewährleistung für einen genauen und ebenmässigen Farbton und eine gleichbleibende Haptik und Optik des Textils geben. Botanitex kann insbesondere keine Gewährleistung für gleichbleibende Masse des Textils geben (siehe ebenso Ziffer 6).

Botanitex schliesst ein Gleichbleiben der Farbe ausdrücklich aus, da Naturfarben mit der Zeit aufhellen, insbesondere wenn sie an der Sonne aufbewahrt und/oder mit ungeeigneten Waschmitteln gewaschen werden, oder durch Licht, Hitze oder anderen Einflüssen dunkler werden, insbesondere wenn Tannine verwendet wurden.

9. Transportschäden; Mängel

Erhalten die Kunden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt, so haben die Kunden umgehend mit Botanitex Kontakt aufzunehmen, damit eine allfällige Rücksendung vereinbart werden kann.

Es steht Botanitex frei, zu entscheiden, ob die mangelhafte Ware repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich sind, haben die Kunden Anspruch auf eine Minderung oder Kostenrückerstattung. Während der Zeit der Reparatur haben die Kunden keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen.

Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.

10. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der erbrachten Dienstleistung oder gelieferten Ware beschränkt. Die Kunden sind verpflichtet allfällige Schäden umgehend an Botanitex zu melden.

11. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an technischen oder anderen Informationen und alles Know-how, alle Erfindungen, Urheberrechte und weiteren Immaterialgüterrechte, sowie alle Inhalte, Texte, Muster, bildliches Material und Marken, die im Verlauf oder als Ergebnis der Vertragserfüllung entstehen oder benutzt werden, stehen vollumfänglich Botanitex zu. Ausgenommen davon sind die Urheber- und weiteren Immaterialgüterrechte an bereits bestehenden Elementen der Kunden, welche für die Erbringung der Dienstleistungen benutzt werden. Ausser ausdrücklich anderweitig vereinbart, werden mit der Erbringung der Dienstleistung oder Lieferung von Waren an die Kunden keine Immaterialgüterrechte übertragen. Insbesondere ist die Weiterverwendung durch die Kunden von Inhalten, Texten, Mustern, bildlichem Material und Marken von Botanitex untersagt, sofern eine solche nicht ausdrücklich genehmigt ist.

12. Datenschutz

Botanitex darf die im Rahmen der Vertragsbeziehung aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungs-partner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Haben die Kunden es nicht ausdrücklich untersagt, darf Botanitex die Daten zu internen Marketingzwecken verwenden. Des Weiteren finden die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes Anwendung.

13. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln und Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich zu machen.

14. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch Botanitex, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt verunmöglicht, so ist Botanitex während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Vertragserfüllung befreit. Die Rücktrittsrechte (siehe Ziffer 7) bleiben vorbehalten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatz-ansprüche infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

15. Änderungen

Botanitex kann diese AGB jederzeit ändern. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website von Botanitex in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist, ausser die Kunden haben einer neueren Version der AGB zugestimmt.

16. Massgebende Bestimmungen

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gelten diese AGB für die Rechten und Pflichten der Vertragsbeziehung zwischen Botanitex und den Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden sind nicht anwendbar. Soweit diese AGB keine massgebende Bestimmung enthält oder eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder ungültig ist, finden die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts Anwendung.

17. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt schweizerisches Recht, wobei die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich ausgeschlossen werden. Gerichtsstand für alle aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte in Bern. Es steht Botanitex aber auch das Recht zu, das am Sitz der Kunden zuständige Gericht anzurufen.

Version Juli 2025